Mittwoch, 9. Februar 2011

Sachliche Information ? Fehlanzeige ! Diakonie noch zu retten ?

Das neue Gemeindeblatt ist erschienen. Die Verpackung der Kirchengemeinde wird immer aufwendiger, aber der Inhalt immer dürftiger. Wieder erklärt Frau Gathmann im Namen der KV-Mehrheit das Urteil zur Abberufung von P. Friebel sei durch einen Formfehler zustandegekommen. Man könnte denken, der Antrag sei auf DIN A-4, statt DIN A-5 gestellt und wegen des falschen Formulars abgelehnt. Vor allem aber soll man denken: "Friebel ist doch  ungedeihlich".  Will ein Kirchenvorstand so weiterarbeiten, der sich doch entsprechend der Kirchenordnung verpflichtet hatte,"vertrauensvoll mit den Pastoren zusammen zu arbeiten"  ? Will er überhaupt so mit Mitarbeitenden umgehen ?

Dienstag, 8. Februar 2011

"Wer bezahlt das ? "

Wer bezahlt das eigentlich alles ? Die Frage taucht in Schlangen und den Nachbargemeinden auf.
In Schlangen soll die Diakoniestation abgewickelt werden. Angeblicher Grund: zu hohe Kosten durch "zu altes" Fachpersonal (so die direkte Aussage des 25%- Pfarrer i. R. Schling, der sich dank seiner großen Seelsorgeerfahrung etwas hinzuverdient ( !) vor den Mitarbeiterinnen der Kirchengemeinde Schlangen).
In Leopoldstal möchte man nach dem Weggang von Herrn Balke eine Pastorin einstellen, die sehr beliebt und befähigt zu sein scheint, von der Landeskirche aber keine Stelle bekommt, weil  aus Kostengründen bis 2013 Einstellungsstopp sei.
Wie spart die Kirchenleitung ? Wofür gibt man Geld aus ? Wer haftet für die Kosten eines unglaublichen Verfahrens ?

Donnerstag, 3. Februar 2011

Zur Rolle von Dr. Dutzmann im Schlänger Kirchenstreit

"Offensichtlicher Ursprung  dieser Auseinandersetzungen ist das Ausscheiden des Chorleiters der Kirchengemeinde Schlangen" - so urteilte das Kirchliche Verwaltungsgericht (s. Blog vom 30.12.10).  Diese Kündigung erfolgte, nachdem der Landessuperintendent dem zögernden Kirchenvorstand versicherte, er werde sich persönlich vor den KV stellen und den zu erwartenden Ärger auf sich ziehen."Der einzige Vorwurf, den man Ihnen machen kann, ist, dass Sie zu lange gewartet haben" - das war die Erklärung des Landessuperintendenten vor Kirchenvorstand und Klassenvorstand. Öffentlich ausgesprochen hätte diese Einschätzung vermutlich die Eskalation der spontanen Empörung zu einem tiefen Konflikt verhindern können. Aber unabhängig davon wäre es um der Wahrheit willen wichtig gewesen.
Versprochen wurde dazu eine gemeinsame Presseerklärung.  Doch als die Presse und die Schlänger Öffentlichkeit auf die Kündigung des Chorleiters empört reagierte, war von einer Presseerklärung und gemeinsamem Tragen der Lasten nicht mehr die Rede. Über Monate wurden die damaligen KV-Mitglieder und die Pastoren heftig angegriffen - bis hin zu der die berufliche Existenz bedrohenden Abberufung. Das alles auch, weil über die Gründe für die Kündigung (arbeitsgerichtlich verfügt )  nicht gesprochen werden durfte.

Statt sein Versprechen einzuhalten und sich vor den extrem angegriffenen Kirchenvorstand und seine Pastoren zu stellen, übernahm Dr. Dutzmann ungeprüft die diffamierende These, die ihm  Mitglieder der jetzigen KV-Mehrheit eingeredet hatten: nicht die Entlassung des Choreiters sei das Problem, sondern ein schon lange schwelender Grundkonflikt.  Wie bei Mobbing üblich, wurde nie erklärt, worin dieser "Grundkonflikt" eigentlich besteht. Auch der Landessuperintendent hat es nie erklären können. Ihm reichte es, dass seine ihm als Landessuperintendent anvertrauten Pastoren so ins Zwielicht gerieten. Statt Klarheit und Zuverlässigkeit erfolgten mehrdeutige Erklärungen, man habe es sich nicht leicht gemacht und über die Jahre des Konfliktes die immer eindeutigere Parteinahme für die jetzige KV-Mehrheit. Die Konsequenz: ein seit dreieinhalb Jahren die Gemeinde und inzwischen die Landeskirche schwer belastender Konflikt.
Immer wieder erbaten und forderten schließlich Mitglieder des damaligen KV,  Dr. Dutzmann möge endlich wahrheitsgemäß seine Haltung zu der erfolgten Kündigung kundtun. Nachdem R. Hoffmann dies bei der Gemeindeversammlung am 4. März 2010 erneut  schriftlich gefordert hatte , erfolgte schließlich eine Antwort von Dr. Schilberg. Der Landessuperintendent selber fand bis heute dazu nicht die Kraft.

Von den zahlreichen Materialien hierzu dokumentieren wir zunächst die erste Presseäußerung des Landessuperintendenten nach der Kündigung des Chorleiters sowie das Schreiben von Dr. Schilberg vom 15. März 2010 - fast drei Jahre nach den Erklärungen Dutzmanns im KV.

Montag, 24. Januar 2011

Zur Ursache des Schlänger Kirchenstreites /(Nicht-) Gespräche

Sehr viele Gemeindemitglieder und Kirchenälteste haben in den vergangenen dreieinhalb Jahren die Erfahrung machen müssen,von der lippischen Kirchenleitung nicht angehört zu werden  - jedenfalls dann, wenn sie nicht der jetzigen KV-Mehrheit nahestehen. Das Urteil des Kirchlichen Verwaltungsgerichtes zur Beurlaubung von P. Friebel im Januar 2010, in dem die nicht erfolgte, aber zwingend nötige Anhörung der Entscheidungsgrund ist, beschreibt  etwas, was seit einigen Jahren auch sonst Gang und Gäbe ist. Wir dokumentieren hierzu zunächst zwei Schreiben vier Monate vor dieser Beurlaubung : (1) Brief dreier Kirchenältester an den Synodalvorstand und (2) die Antwort des Präses darauf.

( Das in (1) erbetene Gespräch fand nie statt, die angemahnte Supervision begann Ende Oktober 2010, bereits beim 2. Treffen wurde jedoch der Abberufungsantrag gegen den Pastor gestellt)


Freitag, 21. Januar 2011

"Nestbeschmutzer"

Wir wurden gebeten, unseren Blog einzustellen, weil nicht sein kann was nicht sein darf !
Angeblich schadet er der Kirche, diese brauche vielmehr Ruhe.
Doch hinter diesem Blog steht eine große Gruppe engagierter Gemeindemitglieder in Schlangen !
Christ sein bedeutet für uns nicht, alles kritiklos hinzunehmen. Unsere Kirche und unser Pastoren müssen es aushalten, dass wir Dinge benennen und sie öffentlich machen, die offensichtlich falsch laufen. Nur wer ruhig ist und Unrecht erduldet, ist ein guter Christ?! Wer hingegen Mißstände öffentlich macht, ist ein Nestbeschmutzer?!
Unser Nest wird nicht von denen beschmutzt, die öffentlich Kritik üben, sondern von denen, die diese kritische  Auseinandersetzung nötig machen!!!
Mobbing, das in unserer Kirche gegenüber sehr vielen Mitarbeitern und gegen den Pastor geübt wird, gedeiht nur im Verborgenen. Deshalb muss Klarheit und Wahrheit her und die Kirchenmitglieder müssen erfahren, was vielfach in ihrem Namen geschieht - aber eigentlich nicht geschehen darf.
Es gibt Menschen, die sind mehr oder weniger konfliktfähig, das ist absolut in Ordnung. Dies bedeutet aber nicht, dass Menschen, die Mißstände offensiv benennen, schlechtere Christen sind. Wir haben uns wirklich bemüht, mit unserem Landeskirchenrat ins Gespräch zu kommen, wurden jedoch immer wieder abgewiesen und ignoriert! (Beispiele werden demnächst dokumentiert)
Einen Konflikt löst man nicht, in dem man ihn ignoriert, sondern in dem man bereit ist, sich mit ihm auseinander zu setzen! Friede, Freude, Eierkuchen bringt uns da überhaupt nicht weiter.

Donnerstag, 20. Januar 2011

Grundgesetz verpflichtet

Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Arbeitgeber, das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und die Ehre des Arbeitnehmers zu schützen.

Mobbing Definition (wikipedia):
Umgangssprachlich ausgedrückt bedeutet Mobbing, dass jemand- zumeist am Arbeitsplatz, aber auch in anderen Organisationen- fortgesetzt geärgerrt, schikaniert, in passiver Form als Kontaktverweigerung mehrheitlich gemieden,oder in sonstiger Weise in seiner Würde verletzt wird....
Die meisten Forscher betonen laut C. Seydl folgende Gesichtspunkte:
-Verhaltensmuster:  Mobbing bezieht sich auf ein Verhaltesmuster und nicht auf eine einzelne Handlung.   Die Handlungsweisen sind systematisch,das heißt sie wiederholen sich beständig.

-Negative Handlungen:    Mobbingverhalten kann verbal (z.B. Beschimpfungen), nonverbal (z.B. Vorentalten von Informatinen) oder physisch (z.B. Schläge) sein. Solche Handlungen gelten üblicherweise  als feindselig, agressiv, destruktiv und unethisch.
-Ungleiche Machtverhältnisse:  Die Beteiligten haben unterschiedliche Einflussmöglichkeiten auf die jeweilige Situation.  Jemand ist jemand anderem unter-bzw. überlegen. Dazu ist kein Rangunterschied nötig,    das kann durch die bloße Anzahl bedingt sein. Viele gegen einen.        
 - Opfer:  Im Handlungsverlauf kristallisiert sich ein Opfer heraus. Aufgrund der ungleichen Machtverteilung hat  es Schwierigkeiten, sich zu verteidigen.
Zum Umgang mit dem ehemaligen Geschäftsführer der Diakonie Schlangen R.Hoffmann :

Dienstag, 18. Januar 2011

Umgang mit Mitarbeitenden II / Grundrechte

"Sie können sich glücklich schätzen..." ???
Auch ein Krankenheitsfall berechtigt nicht die Mitnahme von Personalakten. Wir veröffentlichen diesen Text als ein Beispiel der Achtung von Regeln, die im Arbeitsrecht gelten und auch des Umgangstones mit Mitarbeitenden