Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Arbeitgeber, das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und die Ehre des Arbeitnehmers zu schützen.
Mobbing Definition (wikipedia):
Umgangssprachlich ausgedrückt bedeutet Mobbing, dass jemand- zumeist am Arbeitsplatz, aber auch in anderen Organisationen- fortgesetzt geärgerrt, schikaniert, in passiver Form als Kontaktverweigerung mehrheitlich gemieden,oder in sonstiger Weise in seiner Würde verletzt wird....
Die meisten Forscher betonen laut C. Seydl folgende Gesichtspunkte:
-Verhaltensmuster: Mobbing bezieht sich auf ein Verhaltesmuster und nicht auf eine einzelne Handlung. Die Handlungsweisen sind systematisch,das heißt sie wiederholen sich beständig.
-Negative Handlungen: Mobbingverhalten kann verbal (z.B. Beschimpfungen), nonverbal (z.B. Vorentalten von Informatinen) oder physisch (z.B. Schläge) sein. Solche Handlungen gelten üblicherweise als feindselig, agressiv, destruktiv und unethisch.
-Ungleiche Machtverhältnisse: Die Beteiligten haben unterschiedliche Einflussmöglichkeiten auf die jeweilige Situation. Jemand ist jemand anderem unter-bzw. überlegen. Dazu ist kein Rangunterschied nötig, das kann durch die bloße Anzahl bedingt sein. Viele gegen einen.
- Opfer: Im Handlungsverlauf kristallisiert sich ein Opfer heraus. Aufgrund der ungleichen Machtverteilung hat es Schwierigkeiten, sich zu verteidigen.
Zum Umgang mit dem ehemaligen Geschäftsführer der Diakonie Schlangen R.Hoffmann :