Donnerstag, 20. Januar 2011

Grundgesetz verpflichtet

Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Arbeitgeber, das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und die Ehre des Arbeitnehmers zu schützen.

Mobbing Definition (wikipedia):
Umgangssprachlich ausgedrückt bedeutet Mobbing, dass jemand- zumeist am Arbeitsplatz, aber auch in anderen Organisationen- fortgesetzt geärgerrt, schikaniert, in passiver Form als Kontaktverweigerung mehrheitlich gemieden,oder in sonstiger Weise in seiner Würde verletzt wird....
Die meisten Forscher betonen laut C. Seydl folgende Gesichtspunkte:
-Verhaltensmuster:  Mobbing bezieht sich auf ein Verhaltesmuster und nicht auf eine einzelne Handlung.   Die Handlungsweisen sind systematisch,das heißt sie wiederholen sich beständig.

-Negative Handlungen:    Mobbingverhalten kann verbal (z.B. Beschimpfungen), nonverbal (z.B. Vorentalten von Informatinen) oder physisch (z.B. Schläge) sein. Solche Handlungen gelten üblicherweise  als feindselig, agressiv, destruktiv und unethisch.
-Ungleiche Machtverhältnisse:  Die Beteiligten haben unterschiedliche Einflussmöglichkeiten auf die jeweilige Situation.  Jemand ist jemand anderem unter-bzw. überlegen. Dazu ist kein Rangunterschied nötig,    das kann durch die bloße Anzahl bedingt sein. Viele gegen einen.        
 - Opfer:  Im Handlungsverlauf kristallisiert sich ein Opfer heraus. Aufgrund der ungleichen Machtverteilung hat  es Schwierigkeiten, sich zu verteidigen.
Zum Umgang mit dem ehemaligen Geschäftsführer der Diakonie Schlangen R.Hoffmann :