Sonntag, 9. Januar 2011

Informationpflicht oder Vertraulichkeit

Im Handbuch für Kirchenälteste (S.30) steht dazu folgendes :

Zitat "Die nötige Vertraulichkeit darf aber nicht mit Geheimniskrämerei verwechselt werden. Stillschweigen über Beschlüsse wird  nicht die Regel, sondern die Ausnahme sein. Die Gemeinde hat ein Recht auf Information über die Arbeit des Kirchenvorstandes, auch über laufende Diskussionsprozesse."