Montag, 17. Januar 2011

Grundrechte in der Kirche

Am 9. November entschied das Kirchliche Verwaltungsgericht über die Abberufung von Pastor Friebel und hob den Beschluß des Landeskirchenrates auf. Kurz vor Weihnachten kam das 2. Urteil des Gerichtes bezogen auf den Akt vorher, die Beurlaubung von P. Friebel im vergangenen Januar. Am 20. Januar musste er eine laufende Gemeindeveranstaltung abbrechen, da er unmittelbar beurlaubt wurde. Auch das Urteil zu diesem Vorgehen des Landeskirchenrates sollte die Gemeinde kennen.
Das Gericht klärt etwas sehr Wichtiges: Die Grundrechte des Grundgesetzes gelten auch in der Kirche ! Eine Selbstverständlichkeit ? Einerseits ja; dass ein Beschuldigter angehört werden muss, bringen wir unseren Kindern im Kindergarten bei, andererseits ist es offenbar doch nicht für alle selbstverständlich...